Pressemitteilung Kratzer, Delle oder Blechschaden im Ferienauto: Richtiges Verhalten bei Unfällen mit dem Mietwagen

München, 30. August 2023 (w&p) – Rumms: Gerade in die schönste Zeit des Jahres gestartet, da kracht es – Stress pur. Doch wie zuhause auch, ist ein Malheur auf Autofahrten in den Ferien ab und an unvermeidbar. Gerade wortwörtlich erhitzte Gemüter neigen eher zu Unfällen, da die hohen Temperaturen die Konzentration senken und das Aggressionspotenzial steigern. Von einer Fahrzeugpanne bis zum Zusammenstoß entstehen schnell ärgerliche Folgen. Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars gibt wichtige Tipps für das passende Verhalten bei Unfällen mit dem Mietwagen und wie sich Reisende schon bei der Buchung absichern.

Richtiges Vorgehen bei Fahrzeugpannen 
Reifenschaden, Batterieausfall oder ächzende Motorgeräusche. Im Falle einer Autopanne gilt vor allem: Ruhe bewahren. Nach Möglichkeit entfernen Reisende den Wagen umgehend von der Fahrbahn, stellen ein Warndreieck auf und ziehen die Warnweste an. Wichtig: Unbedingt beim Pannenfahrzeug bleiben. Nach dem Sichern der Unfallstelle folgt zunächst der Anruf an den Pannendienst oder den Vermieter für Instruktionen zum weiteren Vorgehen. Die Nummer steht im Normalfall im Mietvertrag, in den Fahrzeugpapieren oder auf einem Aufkleber im Wagen. Anschließend überprüft ein Autoservice vor Ort, ob sich der Fehler sofort beheben lässt. Bei einem größeren Schaden hilft der Abschleppdienst. Bei Bedarf erhalten verunfallte Reisende nach der Panne einen Ersatzwagen. Bei der Rückgabe des beschädigten Wagens benötigen Fahrerinnen und Fahrer von der Vermietstation einen unterschriebenen Schadensbericht. Auch empfiehlt es sich, Mietvertrag, Kautionsbeleg und den Nachweis über die Selbstbeteiligung aufzubewahren.

Im Fall der Un-Fälle 
Bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen oder Verkehrsteilnehmern gehen Fahrende genauso vor. Zusätzlich verständigen Urlauberinnen und Urlauber einen Arzt zur Behandlung verletzter Personen und anschließend die örtliche Polizei. Diese erstellt den Unfallbericht. Dafür gilt es, Beweise zu sichern und Daten auszutauschen. Wichtig hierbei ist die Schuldfrage, die am besten stets die Polizei klärt. Mietwagenfahrerinnen und -fahrer geben keinesfalls unüberlegt ein Schuldeingeständnis ab. Tragen sie eine Teilschuld, übernimmt die Versicherung eventuell nicht alle Kosten. Die Übernahme der Unfallkosten hängt von den gebuchten Versicherungspaketen im Mietvertrag des Urlaubsautos ab. Prinzipiell empfiehlt sich für alle Mietwagen-Interessenten ein möglichst umfangreiches Leistungspaket zur Absicherung. Nicht alle Mietwagenanbieter inkludieren die Schadenszahlung automatisch. Eine Vollkasko-Schutz inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung, ein KFZ-Diebstahlschutz sowie eine landesübliche Haftpflichtdeckungssumme von zwei Millionen Euro gelten als Mindestmaß. So sparen sich Reisende Ärger im Paradies. Die Selbstbeteiligung bei Teilkaskoversicherungen beträgt schnell bis zu 1.000 Euro. Häufig behalten Vermieter bei fehlender Beweislage im Schadensfall auch die hinterlegte Kaution, meist zwischen 300 und 2.500 Euro, ein. Große Rundum-Sorglos-Garantien decken auch all die Kosten für beispielsweise Abschleppen und Unfallbearbeitung mit ab. Ebenfalls wichtig: eine Zusatzhaftpflichtversicherung mit hohem Deckungsbeitrag. Der Unfallbericht der Polizei und ein Schadensbericht vom Vermieter sind hierbei hilfreiche Dokumente.

Vorsicht ist besser als Nachsicht 
Bei Erhalt des Urlaubsautos erweist sich ein kurzer Check des Wagens als sinnvoll. Zusammen mit dem Vermieter begutachten Urlauberinnen und Urlauber das Auto und dokumentieren Mängel in einem Formular, um Ärger auszuschließen. Als obligatorisch gilt ein Check von Pedalen, Batterie- und Ölanzeige. Experten empfehlen zusätzlich einen Blick auf die Windschutzscheibe zu werfen und das Reifenprofil zu überprüfen. Mit dem Smartphone lassen sich unkompliziert Fotos vom Ist-Zustand des Autos machen, um falsche Schuldzuweisungen im Schadensfall zu vermeiden.